Die AlpenTourismusAkademie, in den nachfolgenden Bestimmungen „ATA“ abgekürzt, bietet mit der Internetplattform www.alpen-tourismus-akademie.de eine für die nachfolgend definierten Zugangsberechtigten frei zugängliche Plattform zur Information über Weiterbildungsangebote, Anbieter und Kurse für Führungspersonen und Mitarbeiter entlang der gesamten touristischen Dienstleistungskette. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen werden vom Benutzer als Voraussetzung für die Registrierung und die Nutzung der Datenbank und durch die tatsächliche Nutzung anerkannt. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vor Abschluss der Registrierung und der Aufnahme der Nutzung sorgfältig durch. Nachfolgend bezeichnet der Begriff „Nutzer“ alle zugangsberechtigten natürlichen und juristischen Personen, der Begriff „Teilnehmer“ und „Interessenten“ diejenigen Personen, die sich für die angebotenen Weiterbildungsangebote interessieren und/oder anmelden, der Begriff „Anbieter“ die Anbieter der Weiterbildungsangebote selbst. Die AlpenTourismusAkademie ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Tourismusverbände München-Oberbayern e.V und Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. Nachfolgend sind demnach mit dem Begriff der AlpenTourismusAkademie, (ATA) diese Verbände als Rechtsträger und bezüglich der Anbieter als deren Vertragspartner bezeichnet.
A. Allgemeine Bestimmungen für alle Nutzer
1. Rechtsgrundlagen
1.1. Auf das gesamte Nutzungsverhältnis sowie auf das Vertragsverhältnis mit den Anbietern finden in erster Linie die vorliegenden Nutzungs- und Vertragsbedingungen, die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Telemediengesetzes und der sonstigen Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und, im Verhältnis zu den Anbietern, Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.2. Bezüglich der Interessenten und den Teilnehmern besteht im Rahmen der Nutzung der Internetseite und der Datenbank der ATA ausschließlich ein Nutzungsverhältnis auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Ein Vertragsverhältnis wird nicht begründet, soweit dies nicht im Rahmen einer ausdrücklichen ergänzenden oder anderweitigen Vereinbarung geschieht.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters haben gegen-über der ATA keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter diese gegenüber der ATA im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses für anwendbar erklärt und auch dann nicht, wenn die ATA der Erklärung des Anbieters über die Anwendbarkeit solcher Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht wider-spricht.
1.4. Auf das gesamte Nutzungsverhältnis mit den Interessenten und Teilnehmern sowie auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zu den Anbietern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Im Verhältnis zu Interessenten und Teilnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt dies nicht, soweit in deutschen gesetzlichen Vorschriften, solchen der Europäischen Union oder in internationalen Vorschriften, welche auf das Nutzungsverhältnis anwendbar sind, zu Gunsten von Verbrauchern etwas Abweichendes bestimmt ist.
2. Nutzungsberechtigung, Registrierung
2.1. Nutzungsberechtigte als Teilnehmer sind alle natürlichen geschäftsfähigen und zum Registrierungszeitpunkt volljährigen Perso-nen.
2.2. Nutzungsberechtigt als Anbieter sind alle Privatpersonen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (unter Einschluss des Gesellschaften Bürgerlichen Rechts).
2.3. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme und Registrierung besteht nicht. Die ATA behält sich demnach das Recht vor, nach freiem Ermessen Anträge auf Registrierung und die Teilnahme an der Datenbank anzunehmen oder zurückzuweisen. Dies gilt auch für den Fall einer Neuregistrierung nach vorangegangener Löschung oder Aussetzung der Registrierung mit der Folge, dass frühere Registrierungen gleichfalls keinen Anspruch auf eine erneute Registrierung begründen.
2.4. Die Registrierung für Teilnehmer ist ausschließlich über das Ausfüllen und Absenden des Online-Registrierungsformulars in dieser Plattform möglich. Mündliche, telefonische, schriftliche, per Fax oder E-Mail übermittelte Registrierungen sind nicht möglich. Die Registrierung von Anbietern kann dadurch erfolgen, dass das entsprechende Formular vom Anbieter vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet per Telefax oder als E-Mail-Anhang im PDF-Format an die ATA übermittelt wird und diese die Registrierung bestätigt.
2.5. Der Interessent für eine Nutzung ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben als Voraussetzung für eine Registrierung und deren Aufrechterhaltung verpflichtet. Jedwede Änderungen der Registrierungsdaten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer unverzüglich nach Eintritt der Änderung selbstständig, entweder über die entsprechenden Funktionalitäten der Datenbank vorzunehmen oder der ATA per E-Mail oder per Fax mitzuteilen.
2.6. Eine Registrierung unter Alias-Namen oder mit sonstigen ganz oder teilweise fiktiven Namen oder Daten ist unzulässig. Eine Registrierung für Dritte, mit oder ohne deren Zustimmung oder Vollmacht, ist gleichfalls unzulässig.
2.7. Die ATA kann die Registrierung mit sofortiger Einschaltung des Zugangs vorsehen oder mit der Maßgabe, dass vor einer Freischaltung die Prüfung der Registrierungsdaten und eine formelle Freigabe zu erfolgen hat, welche dem Interessenten schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt wird.
2.8. Bei juristischen Personen und/oder gewerblichen Unternehmen kann die ATA die Freischaltung zusätzlich von der Vorlage eines Handels-, Gewerberegister- oder Vereinsregisterauszugs oder sonstiger Registernachweise, bei Verbraucherschutzorganisationen vom Nachweis über die Eintragung in die Liste anerkannter Verbraucherschutzorganisationen abhängig machen. Entsprechendes gilt als Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Registrierung auch nach bereits erfolgter Registrierung.
2.9. Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht auf andere Personen rechtsgeschäftlich oder tatsächlich zu übertragen oder diesen die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich zu gestatten. Ein Übergang des Nutzungsrechts durch vertragliche oder gesetzliche Rechtsnachfolge ist ausgeschlossen.
2.10. Die Nutzer sind alleine ausschließlich für die Sicherheit ihres Passworts verantwortlich. Das Passwort darf ausschließlich dafür verwendet werden, Zugang zur Datenbank der ATA zu erlangen und die dort angebotenen Services in Anspruch zu nehmen. Soweit der Nutzer Kenntnis von Umständen erlangt, die die Annahme begründen, dass das Passwort Unbefugten bekannt geworden ist, hat er dieses unverzüglich zu ändern. Gleichfalls kann die ATA aus Sicherheitsgründen jederzeit eine Änderung des Passwortes verlangen. Es bleibt ihr vorbehalten, Passwörter selbst zu vergeben und den Nutzern zuzuweisen.
3. Stellung der AlpenTourismusAkademie
3.1. Die ATA ist ausschließlich Betreiber der Plattform und der Datenbank. Soweit die ATA im Einzelfall nicht ausdrücklich als Vertragspartner hinsichtlich des Vertriebs einer Ware oder Dienstleistung auftritt, erbringt sie gegenüber den Nutzern keinerlei vertragliche Leistungen im Zusammenhang mit deren Einträgen und Angeboten.
3.2. Die ATA ist nicht Vertreter der Anbieter und/oder Teilnehmer und auch nicht Vermittler der Dienstleistungen, Angebote oder Verträge, welche zwischen Teilnehmern und Anbietern bezüglich der in der Datenbank eingetragenen Angebote zustande kommen.
3.3. Die ATA trifft keine Verpflichtung, die in der Datenbank einge- tragenen Angebote der Anbieter oder diese selbst zu überprüfen.
3.4. Die ATA übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der in die Datenbank eingestellten Angebote und der entsprechenden Informationen.
3.5. Die ATA haftet gegenüber den Teilnehmern nicht für die Angaben über Inhalte, Preise und Leistungen der Anbieter sowie für diese Leistungen selbst. Sie haftet nicht für das Zustandekommen und die tatsächliche Durchführung der angebotenen Fortbildungsmaßnahmen, Kurse oder sonstigen Veranstaltungen.
3.6. Die ATA ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Nutzer, insbesondere die Anbieter, über gesetzliche Pflichten im Zusam-menhang mit ihrem Eintrag, sowie den in die Datenbank eingestellten Daten und Angeboten, aufzuklären. Sie trifft insbesondere keine Verpflichtung, die Anbieter über rechtliche Voraussetzungen, Folgen und ihre Verpflichtungen gegenüber den Interessenten und Teilnehmern aufzuklären oder zu beraten.
3.7. Die ATA haftet gegenüber den Nutzern nicht für Schäden materieller oder immaterieller Art, welche durch die Nutzung der Daten-bank und/oder deren Inhalte und dort eingestellten Angebote entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit für den Eintritt des Schadens ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß der ATA gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten ursächlich oder mitursächlich geworden ist.
3.8. Die ATA hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle oder die künftige Gestaltung verwendeter Websites. Die ATA übernimmt demnach keine Haftung für die Inhalte aller verlinkten, externen Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte haftet allein der Anbieter der Website.
3.9. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die gesetzliche Haftung der ATA als Anbieter von Telediensten nach dem Teleme-diengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt.
4. Datenschutz
4.1. Die Nutzer werden von der ATA über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Regist-rierung für die Datenbank und die Tätigung von Geschäften erforderlichen personenbezogenen Daten durch die ATA im Rahmen der Datenschutzerklärung informiert.
4.2. Die ATA ist berechtigt, mit den Nutzern im Zusammenhang mit deren Teilnahme, deren Anbahnung, Abwicklung und Beendigung auf elektronischem oder anderen Wegen zu kommunizieren. Der Teilnehmer stimmt einer solchen Kommunikation zu, ungeachtet sonstiger Angaben oder Präferenzen, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Registrierung oder in sonstiger Weise in der Datenbank oder anderweitig gemacht hat.
4.3. Die ATA ist berechtigt, dem Nutzer Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Marketingangebote zukommen zu lassen. Der Nutzer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
4.4. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung hierzu anderweitig erteilt wurde, verpflichten sich die Nutzer, keine auf der Internetseite und der Datenbank der ATA einsehbaren oder ihnen durch die Nutzung bekannt geworden Daten, insbesondere die Daten anderer Nutzer, in irgendeiner Form zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Verwendung im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen, deren Abwicklung und Beendigung und sonstigen Transaktionen im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Angeboten.
5. Vertragsabschluss zwischen Teilnehmer und Anbieter
5.1. Vertragliche Beziehungen bezüglich der Teilnahme an den Veranstaltungen und Angeboten der Anbieter werden ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer begründet.
5.2. Die ATA leitet bei ihr eingehende Anmeldungen, die seitens des Teilnehmers einen rechtsverbindlichen Vertragsantrag auf Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der Schulung, Maßnahmen oder Veranstaltungen darstellen, per E-Mail an den Anbieter weiter.
5.3. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Teilnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Benachrichtigung über die Anmeldung entweder die Teilnahmebestätigung (verbindliche Vertragsannahme) zukommen zulassen oder die Mitteilung, dass der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt wird oder dass seine Teilnahme nicht möglich ist.
5.4. Die ATA schuldet weder dem Anbieter noch dem Teilnehmer, weitere, als die vorstehend beschriebenen Handlungen, Maßnahmen und Vorkehrungen im Hinblick auf den Vertragsabschluss. Dies gilt im Verhältnis zum Teilnehmer, insbesondere bezüglich Auskünften zum Bearbeitungstand, dem Anbieter, zur Teilnehmerzahl, zum Inhalt und zum Ablauf der Veranstaltung, zu Teilnahmevoraussetzungen und zu den örtlichen Verhältnissen und der Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes.
5.5. Die gesamte Zahlungsabwicklung bezüglich jedweder Entgelte für die Teilnahme an den Angeboten in Bezug auf die Rechnungsstellung, das Inkasso und die Stornierung erfolgt ausschließlich ebenfalls im Verhältnis zwischen Teilnehmer und Anbieter. Die ATA ist zum Inkasso weder berechtigt noch verpflichtet.
5.6. Für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen des Anbieters und die für sein Angebot und seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
5.7. Vertragliche und gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Widerrufsrechte in Bezug auf den Vertrag über die Teilnahme sind vom Teilnehmer und dem Anbieter ausschließlich direkt gegenüber der jeweils anderen Seite auszuüben. Die ATA ist zur Annahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärung nicht verpflichtet. Etwa zu beachtende Fristen sind mit dem Eingang bei der ATA nicht gewahrt.
6. Beendigung der Services, Ausschluss von Nutzern, Sperrung von Inhalten
6.1. Die ATA ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, ihren Internetauftritt und die Datenbank zu ändern und den Service vorübergehend auszusetzen oder auf Dauer zu beenden.
6.2. Die ATA kann Interessenten und Teilnehmer jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus der Datenbank löschen und von der Nutzung ausschließen, soweit der Teilnehmer den Zugang nicht für die Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen, für die er eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit einem Anbieter geschlossen hat, noch zwingend benötigt. In einem solchen Fall ist die Teilnahme nur noch solange zu gewähren, wie dies für die Teilnahme erforderlich ist.
6.3. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Konzessionsvorschriften, behördliche Auflagen oder für ihn geltende Standesregeln durch den Anbieter, kann die ATA dessen Zugang sperren und die Darstellung seiner Angebote vorübergehend verändern, ausschließen oder sonstige Maßnahmen im Hinblick auf seine Teilnahme und die Darstellung seines Angebotes treffen, soweit diese erforderlich sind, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen oder sonstige Nachteile für die ATA abzuwenden. Dies gilt insbesondere im Falle der Darstellung von Inhalten des Angebots durch den Anbieter, die fremde Rechte, insbesondere Marken, Bild- oder Urheberrechte verletzen oder gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen der Preisangabenverordnung verstoßen, sowie bei missbräuchlicher Verwendung der Daten von Teilnehmern, der Datenbank selbst oder der Daten anderer Anbieter oder sonstigen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
6.4. Für eine endgültige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter durch ordentliche, außerordentliche befristete oder fristlose Kündigung gelten die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt C. dieser Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
7. Verjährung von Ansprüchen der Nutzer
7.1. Ansprüche der Teilnehmer aus dem Nutzungsverhältnis sowie der Anbieter aus dem Vertrags- und Nutzungsverhältnis, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der ATA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ATA beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ATA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ATA beruhen.
7.2. Alle übrigen Ansprüche gegenüber der ATA aus dem Nutzungsverhältnis mit Teilnehmern und dem Vertrags- und Nutzungsverhältnis mit den Anbietern verjähren in einem Jahr.
7.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von Umständen, die den Anspruch begründen und der ATA als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.4. Schweben zwischen dem Nutzer und der ATA Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer oder die ATA die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Gerichtsstand
8.1. Der Nutzer kann die ATA nur an dessen Sitz verklagen.
8.2. Für Klagen der ATA gegen Nutzer ist der Wohn-, bzw. Geschäftssitz des Nutzers maßgebend.
8.3. Für Klagen gegen Nutzer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ATA vereinbart.
B. Besondere Bestimmungen für Teilnehmer
1. Kosten der Nutzung
1.1. Die Registrierung und die Nutzung der Datenbank sind für Interessenten und Teilnehmer kostenfrei.
1.2. Die ATA behält sich jedoch vor, mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Vergütungspflicht für registrierte Teilnehmer einzuführen.
1.3. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung nach 1.2 kann der Teilnehmer mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Benachrichtigung über die Einführung der Vergütungspflicht eine Löschung seiner Registrierungen seines Eintrages verlangen. Unterbleibt eine solche Erklärung trotz Hinweis der ATA auf die entsprechenden Folgen im Hinblick auf das Entstehen einer Vergütungspflicht, so schuldet der Teilnehmer die Vergütung mit Ablauf der Monatsfrist.
2. Verantwortlichkeit des Teilnehmers für seine Daten und Transaktionen
Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seines Passwortes, für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten sowie für alle über Internetplattform und die Datenbank unter seinem Namen getätigten Aktionen verantwortlich.
3. Auskünfte und Bescheinigungen
3.1. Die ATA ist zur Erteilung von Auskünften über den Anbieter nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet. Sie ist nicht verpflichtet, Auskünfte über die Angebote, deren Konditionen, Abwicklung, Teilnahmevoraussetzungen und sonstigen Umstände zu erteilen.
3.2. Die ATA ist nicht zur Erteilung von Bescheinigungen über die Teilnahme an den Angeboten und Veranstaltungen des Anbieters verpflichtet.
C. Besondere Bestimmungen für Anbieter
1. Vertragsabschluss, Rechtsgrundlagen, Kündigung
1.1. Mit der Registrierung eines nach Ziff. 2.2 dieser Bedingungen nutzungsberechtigten Anbieters kommt durch die Registrierung ein Dienstvertrag nach Maßgabe von Ziff. 1.1 zustande.
1.2. Der Anbieter und die ATA können den Vertrag im Wege der ordentlichen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen. Zum Zeitpunkt der Kündigung werden sämtliche Einträge des Anbieters gelöscht und sämtliche Funktionalitäten für den Anbieter gesperrt. Dies gilt nicht, solange und soweit die Abwicklung von Veranstaltungen und von Verträgen mit Teilnehmern durch den Anbieter eine weitere Darstellung, bzw. einen weiteren Zugriff zwingend erforderlich machen. In diesem Fall erfolgt die Löschung und Sperrung spätestens zu dem auf den Termin der Veranstaltung folgenden Tag.
1.3. Der ATA und dem Anbieter bleibt das Recht zur befristeten und unbefristeten außerordentlichen Kündigung vorbehalten.
1.4. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 1.3 ist für den Anbieter auf den Fall beschränkt, dass die ATA vertragliche oder gesetzliche Pflichten gegenüber dem Anbieter verletzt und solche Pflichtverletzungen trotz schriftlicher oder per Textform übermittelter Abmahnung mit angemessener Fristverletzung nicht abgestellt werden. Die Aufgabe von Weiterbildungs- oder Unterrichtstätigkeiten durch den Anbieter, die Absage einzelner oder aller angebotenen Veranstaltungen, geringe oder ausbleibende oder nicht den Erwartungen des Anbieters entsprechende Anmeldungs- oder Teilnehmerzahlen oder sonstige Hindernisse an der Durchführung der Veranstaltung rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht.
1.5. Die ATA ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt:
a) Soweit der Anbieter gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen verstößt und solche Verstöße trotz schriftlicher oder per Textform übermittelter Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.
b) Soweit der Anbieter mit Teilnahmebeiträgen trotz Mahnung mit Fristsetzung länger als 14 Werktage in Verzug ist.
c) Soweit der Anbieter in anderer Weise als durch Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gegen berechtigte Interessen der ATA verstößt oder ihm Handlungen oder Unterlassungen zur Last fallen, die geeignet sind, das Ansehen der ATA oder des sie tragenden Verbandes erheblich zu beeinträchtigen. Die Regelung bezüglich einer Abmahnung in a) gilt insoweit entsprechend.
1.6. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist die ATA zur sofortigen Sperrung oder Löschung der Inhalte des Anbieters und sämtlicher Funktionalitäten berechtigt. Die Regelung in Ziff. 1.2,
Satz 3 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die Sperrung und Löschung nur dann ausgesetzt werden muss, wenn sich hieraus für den Anbieter erhebliche Nachteile ergeben oder die Durchführung der Veranstaltung unmöglich wird.
1.7. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die ATA bleibt der Anbieter verpflichtet, die Teilnahmeentgelte bis zu dem Zeitpunkt zu bezahlen, auf den mit dem Zugang der außerordentlichen Kündigung eine ordentliche Kündigung gewirkt hätte. Diese Entgelte sind sofort mit Zugang der außerordentlichen Kündigung zahlungsfällig. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt der ATA vorbehalten.
1.8. Sämtliche Kündigungen haben ausschließlich schriftlich unter Ausschluss der elektronischen Textform zu erfolgen.
2. Pflichten des Anbieters
2.1. Der Anbieter hat sämtliche für seine Tätigkeit und sein Angebot geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Genehmigungen, Konzessionsvorschriften, Standesvorschriften und Richtlinien einzuhalten.
2.2. Unabhängig davon, ob die Angebote des Anbieters gegen Bestimmungen im Sinne von Ziff. 2.1 verstoßen, hat der Anbieter sicherzustellen, dass die Angebote keinen gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, unethischen oder ausländerfeindlichen Inhalt haben. Vergleichende Werbung in Bezug auf andere Anbieter sowie eine Herabsetzung von anderen Anbietern ist unzulässig.
2.3. Der Anbieter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass seine Angebote den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Preisangabenverordnung entsprechen und die Bestimmungen der Dienstleistungs-Informations-Richtlinie eingehalten werden.
2.4. Der Anbieter ist für den Inhalt seiner Angebote verantwortlich. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass sein Angebot und dessen Inhalte keine Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf Markenrechte, Urheberrechte und Bildrechte, Firmennamensrechte, Domainrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte begründen.
2.5. Der Anbieter hat sicherzustellen und der ATA auf Verlangen nachzuweisen, dass er an sämtlichen schutzrechtsfähigen Inhalten seines Angebots über sämtliche Urheber-, Marken-, Bild- oder sonstige Nutzungsrechte verfügt. Die ATA trifft jedoch keinerlei Verpflichtung zu prüfen, ob der Anbieter im Rahmen der Veröffentlichung des Angebots über solche Rechte verfügen muss und tatsächlich verfügt.
2.6. Die ATA ist jederzeit, insbesondere aber im Falle von Abmahnungen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, insbesondere auch im Falle der Beanstandungen durch Behörden oder einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs oder von Verbraucherschutzvereinigungen berechtigt, Inhalte der Angebote des Anbieters vorübergehend zu verändern, zu sperren oder zu löschen. Eine Wiederherstellung gesperrter oder veränderter Inhalte kann die ATA davon abhängig machen, dass der Anbieter eine rechts- oder bestandskräftige Erledigung durch behördliche Verfügung, Gerichtsurteile, Vergleich oder rechtsverbindliche außergerichtliche Vereinbarung nachweist. Die ATA kann insoweit dem Anbieter unter Berücksichtigung laufender gerichtlicher Verfahren oder sonstiger Verfahren eine angemessene Frist für den Nachweis einer solchen Erledigung setzen und bei nicht fristgerechtem Nachweis eine endgültige Änderung, Sperrung oder Löschung vornehmen.
2.7. Der Anbieter hat die ATA von jedweden Ansprüchen Dritter, insbesondere auch der Interessenten und Teilnehmer freizustellen, welche sich aus einer Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten des Anbieters, insbesondere auch einer Verletzung von Pflichten aus diesen Vertragsbestimmungen ergeben. Die Pflicht zur Freistellung umfasst die Erstattung notwendiger gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten der ATA, einschließlich von Gerichts- und Anwaltskosten, Personalkosten sowie Kosten einer Programmierung.
3. Inhalt der Angebote
3.1. Eingestellt werden können durch den Anbieter alle für Mitarbeiter der touristischen Dienstleistungskette relevanten Fachkurse, für Touristiker interessante allgemeinbildende Fachgebiete wie Sprachen, EDV, persönliche Kompetenzen, Recht, Betriebswirtschaft etc.
3.2. Die Entscheidung über die Einstellung eines bestimmten Angebots liegt ausschließlich bei der ATA.
3.3. Mit der Registrierung und dem Abschluss des entsprechenden Dienstvertrages wird kein Anspruch des Anbieters auf Einstellung eines bestimmten Angebots begründet.
3.4. Der Anbieter kann der ATA jedoch ein entsprechendes Angebot vor der Einstellung zur Prüfung übermitteln und eine für die ATA verbindliche Erklärung darüber verlangen, ob diese die Einstellung genehmigt.
3.5. Reagiert die ATA auf eine solche Anfrage innerhalb angemessener Frist nicht, gilt das Angebot als genehmigt.
3.6. Die Genehmigung oder Duldung der Einstellung eines bestimmten Angebots begründet keinen Anspruch des Anbieters auf die künftige Einstellung eines gleichen oder gleichartigen Angebots.
4. Leistungspflicht der AlpenTourismusAkademie, Haftungsbegrenzung
4.1. Die vertragliche Leistungspflicht der ATA ist auf die Gewährung des Eintrags durch den Anbieter, die Möglichkeiten der Nutzung der Funktionalitäten der Datenbank sowie die Weiterleitung eingehender Anmeldungen beschränkt.
4.2. Die ATA trifft keine besonderen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der rechtswirksamen Einbeziehung von Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen des Anbieters in den mit dem Teilnehmer abzuschließenden Vertrag.
4.3. Soweit auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer Vorschriften Anwendung finden, die besondere Informationspflichten des Anbieters gegenüber dem Teilnehmer begründen oder nach denen ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht, obliegt es nicht der ATA, sondern ausschließlich dem Anbieter, solche Informationen und Widerrufsbelehrungen zu erteilen. Soweit die ATA entsprechende Funktionalitäten, insbesondere für eine Widerrufsbelehrung, vorsieht, haftet sie nicht für deren Rechtswirksamkeit und Inhalt.
4.4. Die ATA übernimmt keine vertragliche Pflicht und hat keine Gewähr zu leisten für die Erreichbarkeit der Internetplattform und der Datenbank, für die Möglichkeit des tatsächlichen Zugriffs durch Interessenten und Teilnehmer, technische und sonstige Zugriffsein-schränkungen oder sonstige Störungen und Ausfälle des Systems.
4.5. Die ATA haftet insbesondere nicht für die erfolgreiche Weiterleitung von Anmeldungen und deren Zugang beim Anbieter.
4.6. Die ATA haftet gegenüber dem Anbieter in keinem Fall für vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen des Teilnehmers, insbesondere für dessen Zahlungen sowie sonstige Maßnahmen oder Unterlassungen des Teilnehmers.
4.7. Ein Erscheinen der Internetseite oder der Datenbank in Printmedien und Suchmaschinen, bestimmte Darstellungen in Suchma-schinen oder eine bestimmte Rangposition in Suchmaschinen und der Datenbank selbst ist nicht geschuldet.
4.8. Art, Umfang, Dauer und Auswahl von Verlinkungspartnern liegt im ausschließlichen Ermessen der ATA. Die ATA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, gegen ungenehmigte Verlinkungen auf ihre Seite und die Datenbank ohne Genehmigung des Anbieters vorzugehen. Sie ist nicht verpflichtet, gegen vom Anbieter ungenehmigte Verlinkungen auf seine Internetseite oder sonstige ungenehmigte Darstellungen oder Übernahmen der Inhalte seiner Angebote vorzugehen.
4.9. Eine Linksetzung des Anbieters selbst auf die Internetseite und die Datenbank der ATA bedarf der Genehmigung durch diese. Die ATA kann die Registrierung des Anbieters sowie die Fortdauer der Darstellung seiner Angebote und der Nutzung davon abhängig machen, dass der Anbieter eine entsprechende Verlinkung vornimmt oder aufrecht erhält.
5. Entgelte
5.1. Die Teilnahme ist für Anbieter bis zum 31.12.2012 kostenfrei.
5.2. Ab 1.1.2013 beträgt das Entgelt 25,- € zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer pro Quartal und ist jeweils halbjährlich im Voraus nach Rechnungsstellung zahlungsfällig.
5.3. Das Entgelt umfasst die Einstellung des Angebots des Anbieters und die Nutzung der Funktionalitäten. Die Gestaltung des Angebots bezüglich Layout und Inhalt ist vom Entgelt nicht umfasst.
5.4. Die ATA ist berechtigt, das laufende Entgelt sowie den Prozentsatz der Vergütung nach 5.6 mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsbeginn mit Wirkung zu diesem Quartalsbeginn zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung beim laufenden Entgelt 20 % des aktuellen Betrages und beim Prozentsatz 3 % gegenüber dem aktuellen Prozentsatz, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Erhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen.
5.5. Die ATA kann die Registrierung sowie die Fortdauer der Darstellung des Angebots und der Nutzung der Funktionalitäten der Datenbank davon abhängig machen, dass der Anbieter der ATA eine Bankeinzugsermächtigung zur Abbuchung fälliger Entgelte erteilt.
5.6. Der Anbieter hat an die ATA für jede über das System erfolgte Buchung eines Angebotes ein Entgelt in Höhe von 5 % des Nettokurspreises zu bezahlen. Der Entgeltanspruch besteht auch im Falle der Nichtteilnahme oder eines Rücktritts oder einer Kündigung des Teilnehmers, im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts jedoch nur dann, wenn der Anbieter selbst für diesen Fall vom Teilnehmer ein Entgelt verlangt.
5.7. Die ATA erteilt dem Anbieter halbjährlich eine Abrechnung über die nach ihren Unterlagen getätigten Buchungen und den sich hieraus errechnenden Anspruch. Der Anbieter ist verpflichtet, diese Abrechnung unverzüglich zu prüfen und der ATA Einwendungen hiergegen innerhalb einer Frist von 14 Werktagen ab Zugang mitzuteilen. Erfolgen solche Einwendungen nicht fristgerecht, gilt die Abrechnung mit Ablauf der Frist als genehmigt. Der abgerechnete Betrag ist mit Ablauf der Frist zahlungsfällig.
5.8. Fällige Beträge sind ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen ab Abrechnung, ansonsten nach Mahnung mit 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verzinsen. Für Mahnungen ist ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Mahnung zuzüglich eventueller Bankgebühren bei nicht eingelösten Abbuchungen zu entrichten.
5.9. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs aus getätigten Buchungen und dessen Abrechnung stehen der ATA die gesetzlichen Rechte eines Handelsvertreters gemäß §§ 84 ff. BGB zu.
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Das Projekt "AlpenTourismusAkademie" wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschaftigung" Bayern 2007/2013 (RWB) kofinanziert