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Leitfaden Weiterbildung finanzieren

Leitfaden Weiterbildung finanzieren (2012: Stiftung Warentest)

 

 

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie fördert der Staat die individuelle berufliche Weiterbildung. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,- Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,- € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- €) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe ist selbst für die Weiterbildung aufzubringen. Den Prämiengutschein erhalten Sie nach einem Beratungsgespräch in Ihrer Beratungsstelle. Nach erfolgter Beratung buchen Sie mit Ihrem Prämiengutschein einen Kurs, der Ihrer beruflichen Weiterbildung dient, und erhalten eine reduzierte Rechnung.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

Zu den 600 Beratungsstellen für die Bildungsprämie zählen u.a. folgenden Partner der AlpenTourismusAkademie stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung:

 

Oberallgäuer Volkshochschule in Sonthofen
Stefanie Scholz
Tel. 08321 66730
E-Mail: info(at)oa-vhs.de

Informationen der Beratungseinrichtung

 

und

 

Volkshochschule Garmisch-Partenkirchen
Frau Enseleit
Tel. 08821 9590-40
E-Mail: info(at)vhs-gap.de 

Informationen der Beratungseinrichtung

 

Weitere Informationen finden Sie unter  www.bildungspraemie.info

 

Flyer Bildungsprämie: Alles, was Sie über die Bildungsprämie wissen müssen

 

Informationsblatt zum Weiterbildungssparen

 


Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sofern Sie unter 25 Jahre alt sind, über eine touristische Berufsausbildung verfügen und zu den erfolgreichen Nachwuchskräften in Ihrem Unternehmen zählen, können Sie bis zu 5.100€ für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten. Die Förderung für Kursgebühren, Seminare und Arbeitmittel erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Informationen hierzu erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer, die in Ihrem Berufsausbildungsvertrag gekennzeichnet ist. Diese Stelle koordiniert die Vergabe der SBB-Mittel.

 

Auch arbeitslose Touristiker können sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein Stipendium bewerben. Besuchen Sie hierfür die Seite www.sbb-stipendien.de.

 

 

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer jeweiligen regionalen Arbeitsagentur.

 

Bundesagentur für Arbeit
Regensburgerstraße 104
90478 Nürnberg

 

 

"Meister"-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) richtet sich an Berufstätige, die über geprüfte Qualifizierungsmaßnahmen einen beruflichen Aufstieg anstreben. Hierunter fällt beispielsweise der IHK-Praxisstudiengang Tourismusfachwirt/-in.

 

Informationen zum sogenannten "Meister"-BAföG erhalten Sie auf www.meister-bafoeg.info.

 

 

Steuerliche Berücksichtigung

Nach R 9.2 LStR "sind die Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar." Bezüglich der Aufwendungen im Zusammengang mit einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte gelten sinngemäß R 9.4 bis 9.11. Diese beziehen sich auf Reise-, Verpflegungs- und Fahrtkosten.

 

Für detallierte Informationen über die steuerliche Absetzbarkeit von Fort- und Weiterbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.

 

 


Das Projekt "AlpenTourismusAkademie" wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschaftigung" Bayern 2007/2013 (RWB) kofinanziert

www.alpen-tourismus-akademie.de